Zuzahlungsbescheinigung
Wir stellen Ihnen gerne - und dies nicht nur am Ende des Jahres - eine Bescheinigung über die bei uns geleisteten Zuzahlungen zu Ihren Arzneimitteln aus. Ab dem 20. eines Monats ist das für die Beträge, die bis zum Vormonat geleistet wurden, möglich.
Hierzu benötigen wir folgende Angaben:
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